§ 1. Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme an Seminaren ist jedermann/frau möglich. Die Teilnahme an langfristigen Weiterbildungen (über 6 Monaten) ist an fachliche und persönliche Voraussetzungen geknüpft, die für die einzelnen Weiterbildungen geregelt werden.
§ 2. Anmeldung
Die Anmeldung ist durch schriftliche oder elektronische Anmeldung ( Internet ) möglich. Formlose schriftliche Anmeldungen und Fax-Anmeldungen werden unter dem Vorbehalt anerkannt, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung als Geschäftsgrundlage vereinbart sind. Die Anmeldung ist verbindlich.
§ 3. Beginn und Dauer
Beginn, Dauer und Ort der Seminare und Weiterbildungsgänge sind im jeweiligen Lehrgangsprogramm festgelegt. Änderungen nach aktuellen Gegebenheiten wieTerminänderungen, Wechsel des Unterrichtsortes, der Räumlichkeiten und des Dozenteneinsatzes bleiben vorbehalten. Das HISW behält sich vor, in zumutbarem und die Interessen der Teilnehmer nicht unangemessen benachteiligendem Umfang einzelne Lehrinhalte ohne Zustimmung an die Bedürfnisse des Unterrichts anzupassen.
§ 4. Zahlungsbedingungen
Die erste Rate ist bei Anmeldung fällig. Die Seminargebühr bzw. Folgerate bei langfristigen Weiterbildungsgängen ist mit Seminarbeginn fällig. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin verpflichtet sich zur rechtzeitigen Zahlung, auch dann, wenn der Unterricht nicht oder nur teilweise besucht wird.
§ 5. Nichtdurchführung/Kündigung
1. Liegen für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vor oder ist aus anderen, vom HISW nicht zu vertretenden Gründen, eine programmgemäße Durchführung nicht möglich, ist der Veranstalter nicht zur Durchführung verpflichtet. Eine Haftung gegenüber dem Teilnehmer für etwaige daraus entstehende Schäden ist ausgeschlossen.
2. Ein Rücktritt ist jederzeit bis zum Kursbeginn möglich. Bei Workshops und Veranstaltungen mit weniger als sechs Monaten Laufzeit ist sechs Wochen vor Beginn für die entstandenen Aufwendungen eine Bearbeitungsgebühr von € 30,00 zu zahlen. Bei Veranstaltungen mit mehr als sechs Monaten Laufzeit wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 80,00 berechnet. Bei einem späteren Rücktritt sind die Kursgebühren fällig, die innerhalb der ersten sechs Monate anfallen, soweit kein Ersatzteilnehmer zur Verfügung steht. Dem Teilnehmer bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass ein geringerer teilnehmerbezogener Aufwand entstanden ist.
3. Bei längerfristigen Veranstaltungen (über 6 Monate) kann erstmalig zum Ende des sechsten Monats nach Kursbeginn mit einer Frist von 6 Wochen, danach jederzeit mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Gesetzliche Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
§ 6. Personenbezogene Daten
Die/der Teilnehmende erklärt sich mit der elektronischen Speicherung ihrer/seiner Daten einverstanden. Die vom Teilnehmer bei der Anmeldung angegebenen Daten werden zum Zweck der Vertragsabwicklung gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Der Teilnehmende kann auf Antrag Auskunft über die gespeicherten Daten erhalten sowie deren Berichtigung und Löschung oder Sperrung seiner Daten verlangen.
§ 7. Haftung
1. Bei Unfällen wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet.
2. Bei Diebstahl oder Verlust von eingebrachten Gegenständen ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
§ 8. Widerrufsrecht
Die Anmeldung kann innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
Der Widerruf muss schriftlich an die Adresse des H.I.S.W. erfolgen. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die 14tägige Frist in den Weiterbildungszeitraum fällt und das Weiterbildungsangebot vom Teilnehmer
wahrgenommen wurde.
§ 9. Schlußbestimmungen
Absprachen die einer Änderung einzelner Bestimmungen bedeuten, sind nur wirksam, wenn sie von der INSTITUTS-Leitung schriftlich bestätigt werden.
Für alle, sich aus dem Weiterbildungsvertrag ergebenden Ansprüchen gilt ausschließlich deutsches Recht. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Hamburg als vereinbart.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt es nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist der Weise umzudeuten, dass der Weiterbildungszweck erreicht wird.
12.2011